AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Prestige Marketing Service Inh. G.Erbek.(Nachfolgenden „PMS“ genannt) verkauft und liefert Waren ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Dies gilt auch für zukünftige Lieferungen und Leistungen, sowie für den Fall, dass nicht ausdrücklich auf diese Bestimmungen hingewiesen wird. Ihre Geltung kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Die Vertragspartei akzeptiert die allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Bestellung oder durch Annahme der Ware.

1 Zustandekommen des Vertrages 

Die Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind auf für PMS verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind, gleiches gilt für Vertragsänderungen oder -ergänzungen. Für Umfang, Art und Zeitpunkt der Lieferung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung der PMS maßgebend. Änderungen im Laufe des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. Die in den Katalogen enthaltenen Abbildungen und Zeichnungen sind unverbindlich. Die zum Angebot gehörenden Zeichnungen, Abbildungen, Datenblätter, Pläne etc. sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Eigentum und Rechte hieran verbleiben bei PMS Dritten dürfen sie nicht zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind sie zurückzugeben. Abrufaufträge sind rechtzeitig und in vereinbarten Teilmengen abzurufen und abzunehmen. Bei Abrufaufträgen ohne Vereinbarung von Laufzeiten, Fertigungslosgrößen und Abnahmeterminen kann spätestens 3 Monate nach Auftragsbestätigung eine verbindliche Festlegung verlangt werden. Kommt der Besteller diesem Verlangen von PMS nicht innerhalb 2 Wochen nach, ist PMS berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrage zurückzutreten oder die Lieferung abzulehnen und Schadenersatz zu fordern. Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe überschritten, so ist PMS zur Lieferung des Überschusses berechtigt, aber nicht verpflichtet. PMS kann den Überschuss zu den bei dem Abruf oder der Lieferung gültigen Preis berechnen. Sofern dem Vertrag eine Warenlieferung zugrunde liegt, die nach Zeichnungen, Mustern, Modellen etc. des Bestellers erfolgt, übernimmt dieser Gewähr und Haftung dafür, dass Rechte Dritter nicht verletzt sind. Er stellt PMS von der Haftung frei. Sofern dem Vertrag eine Warenlieferung mit Werbetexten, Schriften etc. zugrunde liegt, hat der Besteller die gewünschten Texte, Schriften etc. in Maschinenschrift vorzulegen. Der Besteller hat Änderungen in seiner Rechtsform und/oder in seinen Gesellschafts-/Geschäftsführerverhältnissen PMS unverzüglich mitzuteilen. Urheberrechte, Markenrechte und sonstige Rechte in Bezug auf die Waren verbleiben ausschließlich bei PMS Der Besteller hat diese Rechte zu wahren.

2 Preise 

Die Preise gelten nur nach schriftlicher Bestätigung. Die Preise sind Netto-Preise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Preise gelten bei Inlandslieferungen ab Werk unversichert und ausschließlich Verpackung. Bei Auslandslieferungen hat der Besteller die exportgemäßen Verpackungs- und Transportversicherungskosten zu tragen. PMS muss; keine Transportversicherung abschließen, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich vom Vertragspartner bestellt wurde. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Kosten der Versicherung.

3 Lieferung 

Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der PMS in der Auftragsbestätigung genannt sind. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung und nicht vor Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung oder Materialbeistellung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware bis zu ihrem Ablauf zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist oder die Versandbereitschaft, falls die Absendung ohne das Verschulden von PMS nicht erfolgt, mitgeteilt ist. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Transportverzögerungen gehen nicht zu Lasten der PMS. Verpackung, Versandart und Versandweg bestimmt PMS, es sei denn, der Besteller teilt besondere Wünsche schriftlich mit. Mehrkosten für Sonderwünsche gehen zu Lasten des Bestellers. Höhere Gewalt und andere nicht von PMS verschuldete Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages in Frage stellen können, insbesondere Lieferverzögerungen seitens Lieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Werkstoff- oder Energiemangel, berechtigen PMS, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben, ohne daß dem Besteller hieraus Ersatzansprüche erwachsen. Der Besteller kann von PMS die Erklärung verlangen, ob PMS zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist den Vertrag erfüllen will. Erklärt sich PMS nicht, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Die vorher bezeichneten Ereignisse oder Umstände sind von der PMS auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Lieferverzuges eintreten. Lieferpflichten und Lieferfristen ruhen, solange der Besteller mit der Annahme der Ware oder sonstigen Verpflichtungen in Verzug ist, ohne dass dadurch die Rechte von PMS aus dem Verzug des Bestellers berührt werden, oder er sein von PMS gewährtes Kreditlimit überschritten hat. In diesem Fall geht auch die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, zu dem er in Verzug gerät. Dies gilt auch für Teillieferungen. Teillieferungen und Abweichung von den Bestellmengen bis zu 10 % sind zulässig. Die ursprünglich vereinbarte Lieferfrist ist aufgehoben, wenn mit schriftlicher Zustimmung von PMS eine Änderung der Bestellung erfolgt. Kommt der Besteller mit der Annahme der Waren in Verzug, ist PMS berechtigt, die Waren auf Kosten und Risiko des Bestellers zu lagern. Sollte sich auch nach Ablauf einer Nachfrist der Annahmeverzug fortsetzen, ist PMS berechtigt,, wahlweise entweder am Vertrag festzuhalten und den Kaufpreis zuzüglich Verzugsschaden geltend zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu fordern.

4 Eigentumsvorbehalt 

Die gelieferte Ware bleibt bis zu vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der PMS. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Besteller steht PMS das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt das Eigentum der PMS durch Verbindung, so überträgt der Besteller PMS bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt diese unentgeltlich für PMS Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware. PMS nimmt die Übertragung an. Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen Geschäftsbedingungen, wenn sie eine diesen Bestimmungen entsprechenden umfassenden Eigentumsvorbehalt umfassen, und solange er nicht im Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung auf PMS übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Besteller nicht berechtigt, insbesondere gilt die Berechtigung zur Verfügung über die Vorbehaltsware ohne weiteres als widerrufen, wenn über das Vermögen des Bestellers ein Insolvenzverfahren beantragt oder die Liquidation eingeleitet wird. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an PMS abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung, wie die Vorbehaltsware. PMS nimmt die Abtretung an. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, nicht von PMS verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen PMS Miteigentumsanteile hat, gilt die Abtretung er Forderung in Höher dieser Miteigentumsanteile. Die Vertragspartei hat PMS auf Verlangen die Vertragspartner der abgetretenen Forderung zu nennen und alle zum Einzug erforderlichen Auskünfte zu erteilen einschließlich der Aushändigung der Unterlagen. Die Vertragspartei ist verpflichtet, den Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder auf die abgetretene Forderung sofort mitzuteilen. Sämtliche Verfügungen über die Ware, beispielsweise Verpfändung, Sicherungsübereignung etc. bedürfen der Zustimmung von PMS. Die Vertragspartei ist berechtigt, Forderungen aus der Veräußerung bis zum jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Zur anderweitigen Abtretung der Forderungen ist der Besteller nicht berechtigt. Auf Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an PMS zu unterrichten. Die Vertragspartei ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf ihre Kosten zu versichern und auf Verlangen den Versicherungsschutz nachzuweisen. Die Vertragspartei tritt alle sich hieraus ergebenden Versicherungsansprüche an die PMS ab. Diese nimmt die Abtretung an. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Das Recht des Bestellers zum Besitz der Vorbehaltsware erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag nicht erfüllt. PMS ist dann berechtigt, die Vorbehaltsware selbst in Besitz zu nehmen und sie, unbeschadet der Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen des Bestellers gegenüber Prestige Marketing Service GmbH, durch freihändigen Verkauf oder im Wege einer Versteigerung bestmöglich zu verwerten.

5 Zahlungsbedingungen 

Für die Bezahlung gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Konditionen; Zahlungen für Inlandslieferungen sind grundsätzlich innerhalb 3 Tagen (1 % Skrt) ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei Neukunden behält sich PMS das Recht der Vorkasse vor.
Zahlungen für Auslandslieferungen erfolgen gegen Vorkasse oder durch unwiderrufliches, bestätigtes Akkreditiv. Die Kosten hierfür trägt der Besteller. PMS ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, sofern sie nach Auftragsbestätigung negative Auskünfte über die Bonität der Vertragspartei erhält. Dies gilt auch, wenn die Vertragspartei sich in Zahlungsverzug befindet. Schecks werden nur unter üblichem Vorbehalt, Wechsel nur nach besonderer Vereinbarung angenommen. Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers, sie sind bei Begebung des Wechsels an PMS zu entrichten. Bei Zahlungen aller Art gilt als Erfüllungstag der Tag, an dem PMS über den Vertrag verfügen kann. PMS ist berechtigt, Verzugskosten geltend zu machen. Der Verzug richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, ebenso gelten die gesetzlichen Zinssätze nach BGB. Ein höherer Zinssatz kann nur gegen Nachweis erhoben werden. Zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist der Besteller nicht berechtigt, es sei denn, seine Forderung ist anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller kein Zurückbehaltungsrecht zu. Alle Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern. PMS ist dann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und/oder statt der Leistung Schadenersatz zu verlangen. PMS kann außerdem die Weiterveräußerung und die Verarbeitung der gelieferten Ware untersagen und deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes an der gelieferten Ware auf Kosten des Bestellers verlangen und die Einziehungsermächtigung widerrufen. Der Besteller ermächtigt PMS in den genannten Fällen seinen Betrieb zu betreten und die gelieferte Ware in Besitz zu nehmen. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste fällige Rechnung verrechnet. Der Besteller ist, solange eine ältere Rechnung offen steht, nicht berechtigt, bei der Bezahlung späterer Rechnungen Skonto zu beanspruchen.

6 Mängelrügen und Gewährleistung 

Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 14 Tagen nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen und Mängelrügen sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Bei Transportschäden ist vom Besteller eine Bahn- oder Post seitige Schadensfeststellung oder eine solche des Transporteurs zu beschaffen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen den Besteller nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Besteller keine Interesse hat. Bei Mängeln an der Ware ist PMS innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist nach ihrer Wahl zur Beseitigung der Mängel oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Im Falle der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Wenn die Nach-Erfüllung Füllung fehlschlägt, eine Nachfrist von PMS verstrichen ist, ohne neu zu liefern oder den Mangel zu beheben, oder wenn die Nach-Erfüllung unmöglich ist oder von PMS verweigert wird, hat der Besteller die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Der Anspruch auf Gewährleistung kann ohne Zustimmung von PMS nicht auf Dritte übertragen werden. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchen Rechtsgründen, soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist, sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstehen und/oder bestehen (beispielsweise entgangener Gewinn, Folgeschäden, Vermögensschäden und sonstige Schäden). Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

7 Sonstiges 

Erfüllungsort ist Herford Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist das Amts-/Landgericht in dessen Bezirk PMS seinen Sitz hat. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Für alle aus der Vertragsbeziehung resultierenden Rechtsbeziehungen und Streitigkeiten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen der Bedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, werden sie durch Bestimmungen, welche dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen, ersetzt. Alle Änderungen dieser allgemeinen Bedingungen und Auftragsbestätigungen bedürfen der Schriftform. Dieser Bedingung der Schriftform darf nur durch schriftliche Vereinbarung der beiden Vertragspartner überstimmt werden. Vorstehende Lieferbedingungen gelten gleichermaßen, auch wenn dies im Einzelfall nicht ausdrücklich vermerkt ist, für Lieferungen und Leistungen. Die Daten des Bestellers werden zur Durchführung des Vertragsverhältnisses gespeichert.